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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen | 45 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 783041 | ||
Datum | 10.02.2014 22:16 MSG-Nr: [ 783041 ] | 16510 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus R. Funktioniert aber nur solange, wie sich die Kommune auch tatsächlich im eigenen Wirkungskreis bewegt (ist im Brandschutz allerdings der Fall). Im übertragenen Wirkungskreis hätte der Gemeinderat aus meiner Sicht nicht mitzureden...Natürlich. Und soweit ich mich erinnere, habt ihr Bayern das doch mit den Alarmierungsregelungen bei ILS-Einführung eh schon sehr konsequent verfolgt, dass da eben nicht an jedem dicken Baum ein hohes Gremium seine Provinzhoheit ausspielen durfte (und damit auch darin uns RLPlern irgendwo etwas voraus..). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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