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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen45 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783046
Datum10.02.2014 22:49      MSG-Nr: [ 783046 ]16554 x gelesen
Infos:
  • 10.02.14 Beitrag bei retter.tv
  • 10.02.14 Nächste Einsatzmittelstrategie Bayern
  • 10.02.14 Hintergrundinfos zur Gemeinde Fensterbach
  • 10.02.14 Zeitungsartikel auf oberpfalz.net

  • Geschrieben von Anton K.
    Markus, du als "Rat" kannst da vielleicht mehr sagen.
    Da halte ich es mal mit unserem Kaiser: Schaun mer mal...

    Geschrieben von Anton K.
    aber irgendwie hat die Gemeinde schon die Finger in der Geschichte gehabt.
    Nachdem da offenbar eine Förderung gelaufen ist, sehe ich das ähnlich. Die Förderung muss die Gemeinde beantragen, denn nur die ist in diesem Fall auch berechtigt, diese Förderung zu beantragen. Denn Zuwendungsempfänger können nach den Zuwendungsrichtlinien nur Gemeinden, Zweckverbände und Landkreise sein, nicht aber einzelne Feuerwehren oder Feuerwehrvereine. Und wie schon richtig erkannt:

    Geschrieben von Anton K.
    Wenn der Rettungssatz von der Regierung gefördert wurde, dann wurde das Geld an die Gemeinde überwiesen.

    Geschrieben von Anton K.
    Ich hätte noch nie gehört, dass der staatliche Zuschuß an einen Verein ausbezahlt wrden wäre.
    Nach den derzeit geltenden Zuschussrichtlinien ist das meines Wissens immer noch nicht möglich. Ich kenne aber Fälle, wo Anschaffungen (Fahrzeuge, z.B. MTW) letztlich zwar vollständig über den Feuerwehrverein getätigt/ finanziert wurden, für diese Fahrzeuge aber auch Zuschüsse gewährt wurden. Ob dann die gesamte Abwicklung über die Kommune lief (weil das sonst ggf. auch zuschussschädlich sein könnte) und der Feuerwehrverein den Differenzbetrag der Kommune ausbezahlt hat, oder aber die Kommune den Zuschuss an den Feuerwehrverein quasi "rückerstattet" hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

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