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Straßenverkehrsordnung
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaVerbesserung für SoSi-Fahrten: Europa setzt Standards für vernetzte Autos61 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW783274
Datum14.02.2014 15:58      MSG-Nr: [ 783274 ]9795 x gelesen

Geschrieben von Daniel R. Aufgrund dessen bin ich inzwischen zu dem Schluß gekommen, daß die StVO geändert werden sollte. Aktuell / traditionell steht da etwas von kommt ein Fahrzeug mit SoSi -> "unverzüglich freie Bahn schaffen" - wie, ist nicht geregelt, Ergebnis siehe vorstehend. Das sollte m.E., entsprechend verbindlich, in "unverzüglich rechts ran und anhalten" (anhalten, anhalten!) geändert werdenDann am Besten mit dem Hinweis, das in Kurven und auf Kreuzungen nicht angehalten werden darf.
In diesem Zuge sollte gleich noch die Pflicht, auf BAB (und Kraftfahrstraßen mit baulich gerennten Fahrstreifen) eine Rettungsgasse zu bilden, manifestiert werden. Nach österreichischem Vorbild, mit (einer Info-Aktion und) saftigen Bußgeldern! Ja, in Verbindung mit dem Verbot der Benutzung des linken Fahrstreifens von Fz mit mehr als 3,5t ZGM.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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