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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrleute als Politessen war:Feuerwehr-Chef machte lieber Bade-Urlaub   21 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg783844
Datum24.02.2014 15:50      MSG-Nr: [ 783844 ]7421 x gelesen

Es ist ein vergleichbarer Sachverhalt wie letztens hier emotional diskutiert.

Wenn die eine Seite darauf besteht, dass die gesamte Anwesenheit im Dienst als Arbeitszeit gewertet (und bezahlt) wird, dann kann die andere Seite m.E. auch darauf bestehen, dass auch die gesamte Zeit die bezahlt wird eine Arbeitsleistung erbracht wird. Und wenn die originäre Arbeit die unter dem Feuerwehrdienst erforderlich ist nicht ausreicht um die nun voll bezahlte Arbeitszeit zu füllen, dann ist es Aufgabe des Arbeitgebers, da Arbeit hin zu verlagern, so dass eine entsprechende (100%)Auslastung besteht. Eben wieder genau das, was hier bereits zu Beginn der ganzen Diskussion um die Rechtsprechung zum Bereich Bereitschaftszeit = Arbeitszeit prophezeit wurde.


Und gerade die Kontrollarbeiten für das Ordnungsamt sind m.E. sogar noch feuerwehrseitig sinnvoll, da im Zweifel die Feuerwehr auch für freie Feuerwehrzufahrten dankbar ist. Dazu kommt, dass diese Tätigkeit sich sehr gunt in die sonst durch den Einsatzdienst nicht immer planbaren Arbeitsabläufe integrieren lässt. Sprich wenn gerade keine Einsätze und keine anderen Tätigkeiten (z.B. in Werkstätten) anfallen, dann wird eben im eigenen Revier Streife gefahren und für das Ordnungsamt gearbeitet und wenn dann ein Einsatz kommt, dann wird diese Tätigkeit unterbrochen und der Einsatz übernommen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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