Geschrieben von Christian S.Nein das steht mir leider nicht frei, weil letztlich ein gewisser Zwang herrscht, bei uns z.B. durch die Förderung, entweder zum Zeitpunkt X umstellen oder verzicht auf die Förderung. :-(
Ich kenne mich natürlich nicht genau mit euren Förderrichtlinien aus... Ist in denen tatsächlich so ein Passus ala "Umstellung zum Zeitpunkt X" enthalten oder ist die Förderung vielmehr so gestrickt, dass bis zum Zeitpunkt X Digitalfunkgendgeräte mit einem Prozentsatz Y (oder meinetwegen auch der Summe Z oder einer Landesbeschaffung) gefördert werden? Wenn letzteres der Fall wäre: Wer hindert euch daran, die Geräte zu beschaffen, aber erst in zwei, drei Jahren zu benutzen? Es wird in den nächsten zwei Jahren sicherlich keinen riesengroßen Sprung in der Endgerättechnik geben, sodass 2014 gekaufte Geräte sich "wirtschaftlich" 2016 schon nicht mehr ausgeben lassen...
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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