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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Drei tote Kinder bei Wohnhausbrand in Mannheim | 45 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 784484 | ||
| Datum | 06.03.2014 09:53 MSG-Nr: [ 784484 ] | 9519 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Es gibt den Anspruch auf Teilhabe am öffentlichen Leben, wozu auch Informationsinput gehört. So weit ich weiß leitet sich daraus ab, dass der Fernseher nicht gepfändet werden darf. Aber nur, wenn Du ihn vorher bezahlt hast. Hast Du ihn finanziert und bist mit den Raten im Rückstand ist der Fernseher auch weg, wenn ihn sich der Verkäufer durch den Gerichtsvollzieher wieder holen lässt. Das ist analog beim Strom. Nicht bezahlt --> weg. Und das ist der wesentliche Unterschied. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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