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RubrikEinsatz zurück
ThemaDrei tote Kinder bei Wohnhausbrand in Mannheim45 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg784484
Datum06.03.2014 09:53      MSG-Nr: [ 784484 ]9519 x gelesen
Infos:
  • 02.03.14 SWR: Familien wohnten unberechtigt in dem Haus
  • 27.02.14 Mannheim: U 5 - technischer Defekt vermutlich Brandursache
  • 27.02.14 RNF: Drei Kinder sterben bei Brand in U 5
  • 27.02.14 SWR: Drei Kinder sterben bei Brand
  • 27.02.14 Mannheimer Morgen: Drei kleine Kinder sterben bei Brand in Innenstadt

  • Geschrieben von Uwe S.Es gibt den Anspruch auf Teilhabe am öffentlichen Leben, wozu auch Informationsinput gehört. So weit ich weiß leitet sich daraus ab, dass der Fernseher nicht gepfändet werden darf.

    Aber nur, wenn Du ihn vorher bezahlt hast. Hast Du ihn finanziert und bist mit den Raten im Rückstand ist der Fernseher auch weg, wenn ihn sich der Verkäufer durch den Gerichtsvollzieher wieder holen lässt. Das ist analog beim Strom. Nicht bezahlt --> weg.

    Und das ist der wesentliche Unterschied.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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