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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaDie Jahreshauptversammlung26 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern784901
Datum13.03.2014 12:58      MSG-Nr: [ 784901 ]6913 x gelesen

Servus,

Geschrieben von Anton K.Bei einem Verein ist das normalerweise satzungsgemäß vorgesehen. Ansonsten sollte es eine Dienstversammlung sein

Es bietet sich natürlich an, das zu kombinieren, da die Mitwirkenden bzw Teilnehmer in beiden Fällen zum großen Teil die selben sein dürften.

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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