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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Die Jahreshauptversammlung ![]() | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 784902 | ||
Datum | 13.03.2014 13:12 MSG-Nr: [ 784902 ] | 7179 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten S. Es bietet sich natürlich an, das zu kombinieren, da die Mitwirkenden bzw Teilnehmer in beiden Fällen zum großen Teil die selben sein dürften. Das sehe ich völlig anders, denn so gaukelt man auch nach außen vor das es eine Organisation/Verein ist und provoziert Mißverständnisse. Man braucht sich dann nicht wundern wenn der Kommandant die Rechnung für die Pommes beim Maibaumaufstellen bekommt, der Vorstand nach einer Stellungnahme zur Wasserversorgung im Neubaugebiet gefragt wird usw. ........ Ich kann immer nur lachen wenn in der Zeitung steht "Vorstand xxxx begrüßte die Gäste zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr xxxx", das halte ich für brandgefährlich. Abgesehen davon das es durchaus Vereinsangelegenheiten gibt die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben, wie will man das handhaben bei einer Versammlung, selbst wenn man diese splittet? Wir haben deshalb schon seit mindestens 15 Jahren 2 strikt getrennte Jahreshauptversammlungen bzw. Dienstversammlung, da gibt es dann keine Unklarheiten, sowohl in der Außenwirkung als auch in der Innenwirkung. Einziger NAchteil: 2 abende für die Mitglieder in beiden Organisationen. Gruß Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | ||||
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