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| Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
| Thema | Haftungsfalle Ehrenamt war: Neues vom LFV RLP | 14 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 785315 | ||
| Datum | 21.03.2014 10:27 MSG-Nr: [ 785315 ] | 3222 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias B. Definitiv falschMit einer Begründung wäre es mir lieber, aber ich hab in §4 der FeV nichts gefunden, was deiner Aussagen entgegen steht ;-) Geschrieben von $4 (1) FeV Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind [...] Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.Von "Bimmelbahn" steht da nix... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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