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Feuerwehr-Unfallkasse
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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2. Englisch
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaWieso Schnittschutz Kategorie C38 Beiträge
AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen785984
Datum02.04.2014 09:09      MSG-Nr: [ 785984 ]7394 x gelesen

Geschrieben von Thomas B.das was ich im Internet gefunden habe, gibt Deinem Lehrgangsleiter Recht:

Auszug aus Motorsägenarbeiten der FUK Nds:

Neben der nach § 12 Abs. 1 UVV Feuerwehren (GUV-V C53) erforderlichen Mindest-schutzausrüstung ist beim Umgang mit Motorsägen folgende zusätzliche spezielle per-sönliche Schutzausrüstung nach § 12 Abs. 2 UVV Feuerwehren (GUV-V C53) in Ver-bindung mit der Anordnung vom April 1988 (§ 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII) zur Abwendung besonderer Unfallgefahren beim Umgang mit Motorsägen zu tragen:
Gesichtsschutz (z. B. Helmvisier)
Gehörschutz (z. B. Gehörschutzstöpsel)
Hosen oder Beinlinge mit geprüften rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen nach DIN EN 381 Teil 5 Form C
Besonders angepasst für den Umgang mit der Motorsäge ist die Kombination aus Waldarbeiterhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz nach § 4 Abs. 3 UVV Forsten (GUV-V C51).

Gruß Marcus

Freiwillige Feuerwehr
.....Dies gilt wochentags wie auch am Wochenende 24 Stunden am Tag.
"Das moralisch wesentliche ist, dass sie immer bereit ist. Und in solchem Sinne ist die Feuerwehr ein Vorbild schlechthin."
Bundespräsident a.D. Theodor Heuss


Alles meine private Meinung, nur zu diesem Thema.

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