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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Erfahrungen Digitalfunk, war: 4m-Funkrufnamen Digital: war: 2m Funkr. | 19 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 786096 | ||
Datum | 04.04.2014 14:25 MSG-Nr: [ 786096 ] | 2766 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen W. Konstrukt: Großschadenslage in einem begrenzten Bereich. Das Beispiel scheint mir sehr praxisgerecht zu sein, da es sich mit meinen persönlichen Erfahrungen aus dem Analogfunk deckt: Ergibt sich die Chance etwas mitzuhören, so wird das Funkgerät auf einen passenden Kanal geschaltet um die eigene Neugierde zu befriedigen. Das war zwar nominell so nicht vergesehen, aber faktisch nicht zu verhindern. Meine Vorstellung von Digitalfunk ist nun aber, dass eine mächtige Zentrale alles kontrolliert (sozusagen die interne NSA). Sollte es da nicht möglich sein, Gegenmaßnahmen zu entwickeln? Konkret müsste es doch mindestens erkennbar sein, dass sich in einer Gruppe Funkgeräte einbuchen, die dort nun wirklich nichts verloren haben (Kriterium Teilnehmer von weit weg bucht sich ein und hört über Stunden nur mit ohne selbst zu sprechen?). Gegenmaßnahmen wären das Herauswerfen des Teilnehmers aus der Gruppe (mit oder ohne Möglichkeit sich wieder einzubuchen), das Herauswerfen des Teilnehmers aus dem Netz (mit oder ohne Möglichkeit sich wieder einzubuchen) oder eine kräftige Klatsche über den Dienstweg. Wäre das eine Option? Gibt es vielleicht sogar schon etwas? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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