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Thema | Vorgabe und Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit bei LKW war: Toter Feuerwehrmann ![]() | 63 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 786639 | ||
Datum | 10.04.2014 09:02 MSG-Nr: [ 786639 ] | 13934 x gelesen | ||
Servus, ganz einfach. Wenn in der BRD ein Tempolimit für LKW von 80 km/h besteht, dann sind für mich auch die Geschwindigkeitsbegrenzer auf 80, von mir aus 83 km/h einzustellen. Auch wenn sie dann in anderen Ländern "Verkehrshindernisse" darstellen sollten. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo die Ostblocktrucker mit ihren Romans o.ä. jeden Berg mit 30 km/h erklommen und auch in der Ebene kaum die 80 km/h erbrachten. Da ging das auch. Wie gesagt, wenn ein Tempolimit in D gilt, dann ist das auch durchzusetzen. Sonst könnte dann ja auch jeder machen, was er will. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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