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RubrikSonstiges zurück
ThemaVorgabe und Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit bei LKW war: Toter Feuerwehrmann   63 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY786639
Datum10.04.2014 09:02      MSG-Nr: [ 786639 ]13934 x gelesen

Servus,

ganz einfach. Wenn in der BRD ein Tempolimit für LKW von 80 km/h besteht, dann sind für mich auch die Geschwindigkeitsbegrenzer auf 80, von mir aus 83 km/h einzustellen. Auch wenn sie dann in anderen Ländern "Verkehrshindernisse" darstellen sollten. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo die Ostblocktrucker mit ihren Romans o.ä. jeden Berg mit 30 km/h erklommen und auch in der Ebene kaum die 80 km/h erbrachten. Da ging das auch.
Wie gesagt, wenn ein Tempolimit in D gilt, dann ist das auch durchzusetzen. Sonst könnte dann ja auch jeder machen, was er will.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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