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Thema | Vorgabe und Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit bei LKW war: Toter Feuerwehrmann | 63 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 786644 | ||
Datum | 10.04.2014 09:46 MSG-Nr: [ 786644 ] | 13652 x gelesen | ||
Hallo. Geschrieben von Anton K. ganz einfach. Wenn in der BRD ein Tempolimit für LKW von 80 km/h besteht, dann sind für mich auch die Geschwindigkeitsbegrenzer auf 80, von mir aus 83 km/h einzustellen. Auch wenn sie dann in anderen Ländern "Verkehrshindernisse" darstellen sollten. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo die Ostblocktrucker mit ihren Romans o.ä. jeden Berg mit 30 km/h erklommen und auch in der Ebene kaum die 80 km/h erbrachten. Da ging das auch. Schön, aber wie willst du das machen? Die Begrenzer sind inzwischen manipulationssicher, demzufolge auch nicht ohne weiteren Aufwand einstellbar. Sollen nun alle LKW, die auf Deutschlands Straßen fahren, den Begrenzer auf 80 (83) einstellen lassen? Praxisfremd, sowas ist erst machbar, wenn europaweit das gleiche Tempolimit für diese Fahrzeugkategorie gilt. Gruß, Michael | ||||
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