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RubrikSonstiges zurück
ThemaVorgabe und Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit bei LKW war: Toter Feuerwehrmann   63 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY786822
Datum13.04.2014 15:39      MSG-Nr: [ 786822 ]12403 x gelesen

Weil es die gleiche Sauerei wie die Vorastdatenspeicherung wäre. Es gibt so etwas wie Freiheit und Menschenrechte. Warum überprüfen wir nicht gleich noch ob der TÜV noch gültig ist. Die ist schon klar dass wir gerade über <10 km/h reden. Die meisten Blitzer reagieren erst an 10 km/h zu schnell. Kuck doch mal nach wie hoch die Strafe ist wenn ich mit 10 km/h zu schnell außerhalb der geschlossenen Ortschaft erwischt werde. In Vergleich zum Aufwand ist das ein Witz.

Durch die Fahrerkarte kann heutzutage problemlos jede Lenkzeit- und Geschwindigkeitsüberschreitung über eine lange Zeit festgestellt werden. Dazu braucht es keine aufwendigen Schilderbrücken. Nur wird das zu wenig gemacht, bzw. sind die Möglichkeiten nicht da. Aber die lese Möglichkeiten soll sich durch den Umstieg auf TETRA ja ändern. ;-)

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