News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Vorgabe und Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit bei LKW war: Toter Feuerwehrmann | 63 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 786880 | ||
Datum | 14.04.2014 12:10 MSG-Nr: [ 786880 ] | 11502 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan O. Ich weiß net, ob das eine tolle Idee ist. Was ist bspw. bei Lebendviehtransporten oder verderblichen Gütern? Tierschutz wäre ggfs. auch der Transport zum nächsten Schlachthof und dortige Stillegung der Transporteinheit. Verderbliche Waren sind i.d.R. ersetzbar bzw. unterliegen keiner besonderen Schuzt bzgl. Schmerzen bzw. Lebensumstände. In beiden Fällen untergang der Ladung => WirtschaftlicherSchaden der eher zum Umdenken beim Auftraggeber führt. Weil dieser dann auch betroffen ist. Bußgelder u.s.w. gehen ja nur gegen den Fahrer (Schwächstes Glied in der Futterkette) und nicht gegen das Problem der Verantwortlichen im HG. Geschrieben von Stefan O. Aber eine Staffelung der Strafen je nach Verstoß wäre schon eine gute Idee, wobei in meinen Augen zudem auch die finanzielle Situation des Unternehmens berücksichtigt werden sollte. Warum Dies ? Wer mit dem Feuer (Gesetzesübertretung) spielt verbrennt sich halt auch die Finger. Warum soll das Risiko da unterschiedlich sein ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|