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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | 'Mobile Absperrpfosten' --> Woher? | 6 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 788542 | ||
| Datum | 15.05.2014 16:12 MSG-Nr: [ 788542 ] | 3395 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian P. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass diese im Verkehrsbereich nicht gern gesehen sind (Verletzungsgefahr, Radfahrer am Spieß?).Ist richtig, gelten nach RSA bzw. ZTV-SA aus genau diesem Grund als "unzulässiges Material". Auch ist untersagt, "Flatterband" und Einschlagstangen in Absturzbereichen einzusetzen (halten halt nix zurück). Ich weiss jetzt nicht, was eure Gefährdungsbeurteilung sagt, meine lässt die von dir verlinkte Version durchaus zu, auch mit entsprechendem Abstand (min. 2 m) zu Absturzkanten. Die von dir verlinkte Stangen-Version hat zudem den Vorteil, das bei richtiger Anwendung das Absperrband weniger "vertüddelt". Es ist und bleibt allerdings ein Provisorium. Bei länger dauernden Einsätzen sind entsprechende "Absturzsicherungen" (Bauzäune, Absperrschranken etc) zu beschaffen und einzusetzen. Bei "Einfachen Einschlagstangen" habe ich auch schon gesehen, das ein findiger Kopf das obere Ende mit einer aufsteckbaren Kugelkappe versehen hat - auch eine Idee, Verletzungen zu verhindern. Auch schon gesehen: "Mobiler Weiderzaun" aus Kunststoff als Absperrung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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