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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Rechte eines Fach-KBMs im Einsatz (BY) | 9 Beiträge | ||
| Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 788653 | ||
| Datum | 17.05.2014 22:01 MSG-Nr: [ 788653 ] | 5848 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus D. Fach-KBM ist nicht örtlich zuständig. Sehe ich rein rechtlich anders, weder in eurem Feuerwehrgesetz noch in der Verordnung ist ein "Fach-KBM" so benannt. Vielmehr wird nur unterschieden in KBM die den Kreisbrandrat (=örtliche Zuständigkeit ganzer Landkreis?) unterstützen und in KBM die Kreisbrandinspektoren (örtliche Zuständigkeit jeweiliger Feuerwehrinspektionsbereich des Landkreises?) unterstützen. Wenn dann ein "Fach-KBM" zur Unterstützung des Kreisbrandrates eingesetzt ist mit spezifisch zugeordnetem Fachgebiet, dann ist seine örtliche Zuständigkeit doch der ganze Landkreis. Also das erscheint mir ein sehr seltsames Konstrukt bei euch, ist denn ein Kreisbrandmeister (ohne "Fach-") welcher direkt dem Kreisbrandrat zu dessen Unterstützung unterstellt ist als örtlich zuständig für den gesamte Landkreis anzusehen? Wenn du das bejahst, dann musst du es eigentlich auch für einen "Fach-KBM" bejahen. Denn eine Unterscheidung der Kompetenzen von KBM und "Fach-KBM" gibt euer gesetzliche Rahmenlage einfach nicht her, das könnte man dann allerhöchstens per Dienstanweisung konstruieren. Ist aber hier nicht gefragt. | ||||
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