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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungssanitäter als Fahrer auf dem NEF? | 10 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Magdeburg / ST | 788704 | ||
Datum | 19.05.2014 15:48 MSG-Nr: [ 788704 ] | 1817 x gelesen | ||
Hallo Lars, In NRW zum Beispiel sieht das RD-Gesetz ausschließlich Rettungsassistenten vor: (4) Krankenkraftwagen sind im Einsatz mit mindestens zwei fachlich geeigneten Personen zu besetzen. Als Fahrer oder Fahrerin fachlich geeignet ist 1. für den Krankentransport, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin ausgebildet worden ist, 2. für die Notfallrettung, wer a) als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet worden ist oder b) an einem Lehrgang nach § 4 RettAssG teilgenommen und die staatliche Prüfung bestanden hat, 3. für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges, wer die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent führen darf. Gruß, Jan | ||||
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