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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar | 86 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 788811 | ||
Datum | 21.05.2014 13:35 MSG-Nr: [ 788811 ] | 28779 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank S. Wieso?Weil Gerichte das bei Kostenersatzentscheidungen immer gerne machen ;-) Und danach gilt dann "Vor Gericht und auf hoher See...". Denkbar ist, dass sich der Richter mit den 5 Einsatzkräften und der Berechnung der "Bereitstellungspauschale" i.H.v. je einem Stundensatz für die 5 potentiellen Nachrücker zufrieden gibt. Wären mehr ausgerückt, es gab auch schon Urteile da wurde einfach das notwendige Fahrzeug (LF) mit voller Besatzung (9) als notwendig erachtet, oder es wurden Gruppenfahrzeuge auf Staffel reduziert, oder es wurde sich von den Einheitsstärken der FW völlig verabschiedet. Sprich: Eine Einsatzkraft an der Säge, zwei räumen, Absicherung gegen Verkehr war hier keine notwendig, Erkundung einer höheren Führungskraft auch nicht, ergo darf alles über drei Mann nicht berechnet werden. Und wenn du einen Richter triffst, der schonmal einen Gartenbaubetrieb mit 2 Mann an einem Baum hat arbeiten sehen, werden die Würfel wieder anders gemischt. Genauso gut könnte man aber auch auf einen treffen, der auch bei Nebenstraßen oder besseren Wirtschaftswegen direkt zwei Fahrzeuge zur Absicherung der Einsatzstelle als angemessen beurteilen würde. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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