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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Neue M-VkV und M-VStättV unter is-argebau.de veröffentlicht | 9 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 788929 | ||
Datum | 23.05.2014 10:28 MSG-Nr: [ 788929 ] | 2846 x gelesen | ||
Hallo Lars, da Baurecht Ländersache ist handelt es sich um eine Empfehlung bzw Orientierungshilfe der Bauministerkonferenz, mit der Prämisse dies Bundesweit einheitlich für die Länder diese als Standard übernommen wird,sie kann übernommen oder von den Ländern länderspezifisch abgeändert teilweise übernommen werden. Beipiel : VStättV Bayern 60cm Staffelmaß der Rettungswegbreite entfällt nach der neuen Musterverordnung, wäre jetzt ein Bestreben das Bayern diese M-VStättV zum 01.01.15 übernimmt, könnte man jetzt schon vorausplanend beraten mit der Musterverordnung auf Bauvorhaben der Zukunft.Momentan haben die Länderverordnungen ihre Gültigkeit in Bayern z. B Versammlungsstättenverordnung - VStättV)1) Vom 2. November 2007 Gruß Klaus Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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