Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Feuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar | 86 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 789061 |
Datum | 26.05.2014 09:15 MSG-Nr: [ 789061 ] | 23195 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Andreas R.Frage vom Anwalt: "Warum wurde nicht der Einzelruf vom Kommandanten (o.ä.) ausgelöst
Aber darum geht es doch in der Diskussion gar nicht. Es geht doch nicht darum, ob die Leitstelle richtig alarmiert hat.
Der von Manfred kopierte Absatz aus dem Urteil besagt doch, dass gerade wenn nach einer AAO alarmiert wurde, die Verwaltung, die die Rechnung stellt, ihren Ermessensspielraum ausnutzen kann/soll/muss. Und als Argument wird hier die "unbillige Härte" angeführt.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|