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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar | 86 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 789093 | ||
Datum | 26.05.2014 23:17 MSG-Nr: [ 789093 ] | 22981 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas B. die Verwaltung, die die Rechnung stellt, ihren Ermessensspielraum ausnutzen kann/soll/muss. Und als Argument wird hier die "unbillige Härte" angeführt. Hallo? Welche Härte? Wir reden hier von einer Rechnung über 220 die einem selbstständigen Handwerksmeister zugestellt wurde. Ich als Gemeinde würde mal einen Kostenvoranschlag eines Gartenbaubetriebes für vergleichbare Arbeit anfordern. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
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