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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Großveranstaltungen ./. BOS - war: Positionsbestimmung (GPS) Einsatzfahrzeuge via Digitalfunk .. | 31 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 789981 | ||
Datum | 07.06.2014 13:48 MSG-Nr: [ 789981 ] | 4931 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen W. bei dem Kopierten handelte es sich aber um die VStättV Selbstverständlich gehört die VstättV zu einen von den Rechtsnormen die bei einer Veranstaltung mit in Betracht gezogen werden müssen , kleine Auswahl dazu : Die rechtlichen Vorgaben sind zu beachten bzw. im Falle einer Abweichung ist die gleiche Sicherheit nachzuweisen. Handelt es sich um ein Gesetz oder eine andere Rechtsnorm ist ggf. formell eine Abweichung erforderlich (z. B. bei Abweichungen von der Versammlungsstättenverordnung). Bei einer Abweichung von materiellen Vorgaben technischer Baubestimmungen reicht allein der Nachweis der gleichen Sicherheit (z. B. Richtlinie uber Flächen fur die Feuerwehr). Bei der Beurteilung relevant sind u. a. folgende Rechtsnormen:(München) Bayerische Bauordnung (BayBO) Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Richtlinie uber den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten (FlBauR) Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Verordnung zur Verhutung von Bränden (VVB) Bayerisches Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) Straßenverkehrsordnung (StVO) Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) dann natürlich Methoden des ingenieurmäßigen Brandschutzes Diese Methoden können zum Nachweis einer raucharmen Schicht, einer gesicherten Evakuierung oder des Feuerwiderstandes von Bauteilen herangezogen werden, um Abweichungen von baurechtlichen Vorgaben zu begründen oder um eine Gefahrenbeurteilung zu quantifizieren. Es ist sicher zu stellen, dass die Eingangsparameter schlüssig sind und beim Nachweis möglichst zwei Rechenmethoden angewandt werden, da die Streuung der Ergebnisse relativ groß ist. Die Unabhängigkeit des Gutachters muss gesichert sein (wer beauftragt und bezahlt den Gutachter?). nicht zu vergessen. Verstärkende Faktoren Bei Großveranstaltungen ist regelmäßig ein großes Medieninteresse zu verzeichnen. Somit sind ständig zahlreiche Medienvertreter aller Sparten im Bereich der Veranstaltung vertreten. Dies kann zum einen fur mögliche Störer, Aktivisten, Selbstdarsteller, etc. Motivation sein, entsprechende Aktionen zu initiieren, zum anderen ist das Medieninteresse im Schadensfall umso größer und die Berichterstattung beginnt unmittelbar mit Schadenseintritt. Hinzu kommt die (gewollte) Anwesenheit vieler Besucher, die somit zur Masse werden und im Sin- Sicherheit von Großveranstaltungen Seite 6 Zeichnung 3: Ablauf der Risikobewertung Risiken identifizieren Risiken analysieren Risiken bewerten Prävention Hinzu kommt die (gewollte) Anwesenheit vieler Besucher, die somit zur Masse werden und im Sinne eines Massenphänomens die Dynamisierung sonst unkritischer Situationen mit sich bringt. Dies wird ggf. durch entsprechenden Alkohol- und Drogenkonsum gesteigert. Veranstalterinteressen Für die sichere Durchfuhrung einer Veranstaltung ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich. Mögliche, daraus resultierende finanzielle Belastungen sind daher fruhzeitig in die Kalkulation mit einzubeziehen. Möglicherweise ist das Sicherheitsinteresse des Veranstalters auch weit höher als seitens der Sicherheitsbehörde gefordert (z. B. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Image des Veranstalters). Prüfung Örtlichkeit Der Örtlichkeit einer Veranstaltung kommt die zentrale Bedeutung zu. Eine unzureichende Veranstaltungsörtlichkeit kann ggf. nicht kompensiert werden. Folgende Fragen sind zu stellen: Findet die Veranstaltung an einer Örtlichkeit statt, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens dafur als Versammlungsstätte genehmigt wurde? Entspricht die geplante Veranstaltungsnutzung dem genehmigten bzw. üblichen Umfang? Wird eine der beiden Fragen mit Nein beantwortet, ist eine weitergehende Prüfung erforderlich. Auf das Schreiben des bayerischen Innenministers vom 06.07.09 (IIB-4103.1-003/09) darf hingewiesen werden (siehe Anlage 4). Auch wenn eine Veranstaltung bzw. Versammlung nicht in den Geltungsbereich der VStättV fällt, sind ausreichend Rettungswege und Flächen fur die Besucher/Teilnehmer erforderlich. Die entsprechende Beurteilung findet daher stets analog der VStättV statt. Wesentliche Punkte der Prufung sind bei der Beurteilung: Bemessung der zur Verfugung stehenden Fläche fur Besucher nach § 1 VStättV Führung, Bemessung und Kennzeichnung der Rettungswege (Anzahl, Breite) nach §§ 6 und 7 VStättV Danach können wir mit den Schutzziel empfohlenen Maßnahmen beginnen. Quellenangabe :Sicherheit von Großveranstaltungen Teil A: Handreichung fur Veranstalter Abteilung Einsatzvorbeugung Brandschutzabschnitt Veranstaltungen Branddirektion München An der Hauptfeuerwache 8 80331 München Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969
Geändert von Klaus S. [07.06.14 13:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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