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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaGroßveranstaltungen ./. BOS - war: Positionsbestimmung (GPS) Einsatzfahrzeuge via Digitalfunk ..31 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern789981
Datum07.06.2014 13:48      MSG-Nr: [ 789981 ]4931 x gelesen

Geschrieben von Jürgen W.bei dem Kopierten handelte es sich aber um die VStättV

Selbstverständlich gehört die VstättV zu einen von den Rechtsnormen die bei einer Veranstaltung mit in Betracht gezogen werden müssen , kleine Auswahl dazu : Die rechtlichen Vorgaben sind zu beachten bzw. im Falle einer Abweichung ist die gleiche Sicherheit
nachzuweisen. Handelt es sich um ein Gesetz oder eine andere Rechtsnorm ist ggf. formell
eine Abweichung erforderlich (z. B. bei Abweichungen von der Versammlungsstättenverordnung).
Bei einer Abweichung von materiellen Vorgaben technischer Baubestimmungen reicht allein der
Nachweis der gleichen Sicherheit (z. B. Richtlinie uber Flächen fur die Feuerwehr).
Bei der Beurteilung relevant sind u. a. folgende Rechtsnormen:(München)
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Richtlinie uber den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten (FlBauR)
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
Verordnung zur Verhutung von Bränden (VVB)
Bayerisches Straßen und Wegegesetz (BayStrWG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG)

dann natürlich Methoden des ingenieurmäßigen Brandschutzes
Diese Methoden können zum Nachweis einer raucharmen Schicht, einer gesicherten Evakuierung
oder des Feuerwiderstandes von Bauteilen herangezogen werden, um Abweichungen von baurechtlichen
Vorgaben zu begründen oder um eine Gefahrenbeurteilung zu quantifizieren.
Es ist sicher zu stellen, dass die Eingangsparameter schlüssig sind und beim Nachweis möglichst
zwei Rechenmethoden angewandt werden, da die Streuung der Ergebnisse relativ groß ist. Die
Unabhängigkeit des Gutachters muss gesichert sein (wer beauftragt und bezahlt den Gutachter?).
nicht zu vergessen.

Verstärkende Faktoren

Bei Großveranstaltungen ist regelmäßig ein großes Medieninteresse zu verzeichnen. Somit sind
ständig zahlreiche Medienvertreter aller Sparten im Bereich der Veranstaltung vertreten. Dies kann
zum einen fur mögliche Störer, Aktivisten, Selbstdarsteller, etc. Motivation sein, entsprechende Aktionen
zu initiieren, zum anderen ist das Medieninteresse im Schadensfall umso größer und die
Berichterstattung beginnt unmittelbar mit Schadenseintritt.
Hinzu kommt die (gewollte) Anwesenheit vieler Besucher, die somit zur Masse werden und im Sin-
Sicherheit von Großveranstaltungen Seite 6
Zeichnung 3: Ablauf der Risikobewertung
Risiken
identifizieren
Risiken
analysieren
Risiken
bewerten
Prävention
Hinzu kommt die (gewollte) Anwesenheit vieler Besucher, die somit zur Masse werden und im Sinne eines Massenphänomens die Dynamisierung sonst unkritischer Situationen mit sich bringt. Dies
wird ggf. durch entsprechenden Alkohol- und Drogenkonsum gesteigert.
Veranstalterinteressen
Für die sichere Durchfuhrung einer Veranstaltung ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich.
Mögliche, daraus resultierende finanzielle Belastungen sind daher fruhzeitig in die Kalkulation mit
einzubeziehen.
Möglicherweise ist das Sicherheitsinteresse des Veranstalters auch weit höher als seitens der Sicherheitsbehörde
gefordert (z. B. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Image des Veranstalters).

Prüfung
Örtlichkeit
Der Örtlichkeit einer Veranstaltung kommt die zentrale Bedeutung zu. Eine unzureichende Veranstaltungsörtlichkeit
kann ggf. nicht kompensiert werden. Folgende Fragen sind zu stellen:
Findet die Veranstaltung an einer Örtlichkeit statt, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
dafur als Versammlungsstätte genehmigt wurde?
Entspricht die geplante Veranstaltungsnutzung dem genehmigten bzw. üblichen Umfang?
Wird eine der beiden Fragen mit Nein beantwortet, ist eine weitergehende Prüfung erforderlich.
Auf das Schreiben des bayerischen Innenministers vom 06.07.09 (IIB-4103.1-003/09) darf hingewiesen
werden (siehe Anlage 4).
Auch wenn eine Veranstaltung bzw. Versammlung nicht in den Geltungsbereich der VStättV fällt,
sind ausreichend Rettungswege und Flächen fur die Besucher/Teilnehmer erforderlich. Die entsprechende
Beurteilung findet daher stets analog der VStättV statt.
Wesentliche Punkte der Prufung sind bei der Beurteilung:
Bemessung der zur Verfugung stehenden Fläche fur Besucher nach § 1 VStättV
Führung, Bemessung und Kennzeichnung der Rettungswege (Anzahl, Breite) nach §§ 6
und 7 VStättV

Danach können wir mit den Schutzziel empfohlenen Maßnahmen beginnen.

Quellenangabe :Sicherheit von
Großveranstaltungen
Teil A: Handreichung fur
Veranstalter
Abteilung Einsatzvorbeugung
Brandschutzabschnitt Veranstaltungen

Branddirektion München
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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Geändert von Klaus S. [07.06.14 13:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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