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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | THW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt #
| 46 Beiträge | ||
| Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 790539 | ||
| Datum | 18.06.2014 12:51 MSG-Nr: [ 790539 ] | 9087 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Wenn das Ding nämlich noch "Teilbefüllt" ist, dann ist es nicht gerade leicht zu bewegen (Risiko Rückenschaden) Es wurde angeblich "weggepustet", vermutlich ist es umgekippt und leergelaufen. Selbst wenn es gefüllt ist, ist es von einer Person verschiebbar. Das macht nämlich das Servicepersonal auch... Geschrieben von Uwe S. (Infektionsrisiko) naja Geschrieben von Uwe S. Der Anwalt hat das THW nun aufgefordert, das Klo zu beseitigen. Und damit er eine Möglichkeit hat, die Beseitigung kostenneutral durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, hat er den Brief halt korrekt mit Fristsetzung geschrieben. Wo ist nun das Problem? Er könnte es wegschieben, notfalls zusammen mit seinem Nachbarn. Er könnte den Vermieter anrufen und mitteilen, daß das Ding da rumsteht... Dienstaufsichtsbeschwerde ist das Problem. Er geht von einem Fehlverhalten aus. D.h. durch wegstellen ist das gar nicht heilbar. Geschrieben von Uwe S. Ich halte es für falsch, alles als richtig zu definieren, Ich halte es für noch falscher bei solch einer Flächenlage Maßstäbe anwenden zu wollen, die schon bei Kleineinsätzen über das sinnvolle Maß hinausschiessen. Problem ist, daß der Anwalt zur Behebung des Problems die ihm bekannten und üblichen Werkzeuge wählt - juritische Trickkiste. Offensichtlich fehlt GMV. Übrings baut auch die Feuerwehr ein abgebranntes Haus nicht wieder auf und birgt KFz, transportiert sie ab und repariert sie... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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