| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | THW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt | 46 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790540 | ||
| Datum | 18.06.2014 12:57 MSG-Nr: [ 790540 ] | 8815 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Der Anwalt hat das THW nun aufgefordert, das Klo zu beseitigen. Und damit er eine Möglichkeit hat, die Beseitigung kostenneutral durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, hat er den Brief halt korrekt mit Fristsetzung geschrieben. Wo ist nun das Problem?Es gibt Menschen, zum Glück auch heute noch, die greifen einfach mal kurz zum Telefon, wenn etwas geklärt werden muss, bevor sie "korrekte" Wege beschreiten. Wobei, ob eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" hier "korrekt" ist, darüber kann man auch geteilter Meinung sein. Ich halte dieses Mittel für den größten Blödsinn, den man in dem Zusammenhang veranstalten kann. Die hätte man nach dem Schreiben eher ins Häuschen hängen sollen, als sie abzuschicken. Geschrieben von Uwe S. Das THW muss jetzt nur kurz hin fahren und das Klo an einen anderen Platz befördern, das sollte bis zum vorgegebenen Termin doch möglich sein.Ein Tag vorher ;-) Wobei, einfach stehen lassen könnte man es jetzt auch. Wenn der Anwalt hier wirklich eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" gewählt hat, kommt es darauf eh nicht an. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|