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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | THW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt #
| 46 Beiträge | ||
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 790542 | ||
| Datum | 18.06.2014 13:00 MSG-Nr: [ 790542 ] | 9335 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin S. Also jetzt mal langsam, sicher war der Ort nicht geschickt gewählt aber von "verbrechen" zu reden.... . Ich weise darauf hin, dass ich den Begriff "verbrechen" absichtlich in Anführungszeichen gesetzt habe, da ich nicht ein strafrechlich relevantes "Verbrechen" meine, sondern ein umgangssprachliches "aushecken" oder ähnlich. Ferner habe ich nicht speziell den konkreten Vorgang gemeint, sondern die leider viel zu oft anzutreffende grundsätzliche Einstellung, dass alles (jede Entscheidung / Tätigkeit / usw) richtig ist, bloß weil sie durch eine Person in Uniform gefällt wurde. Wenn man beispielsweise erlebt, dass zu einem seit mehreren Stunden wütenden Brand ein Stromerzeuger geschickt wird, bei dem bekanntermaßen der Isowächter defekt ist, dann fragt man doch wie das zu dem Spruch "Helfen mit Technik und Verstand" passt. Geschrieben von Martin S. Und wegen Gestank und Infektionsgefahr ähäm sorry jetzt mal ehrlich die Kollegen waren bei der Aktion einer Infektionsgefahr nicht ausgesetzt und gestunken hats denen auch nicht? Die THWichtel hatten hoffentlich eine PSA. Wenn ich mal meinen privaten Anzug (Jakett + Stoffhose) mit meiner dienstlichen PSA (THW-MFA) vergleiche, dann vermute ich vorsichtig eine geringfügige Abweichung im Schutzniveau (ich glaub ich muss meinen privaten Ausgehanzug reklamieren, der war teurer als die PSA vom THW - er schützt aber bloß vor Schimpfe von Mutter "Junge, wie siehst du nur aus!"). Also, ist es nun richtig, dem Anwalt die Beschaffung einer geeigneten PSA vorzuschlagen (in geeigneter Stückzahl auch für helfende Nachbarn)? Die THWichtel können einfach noch mal vorbei kommen und ihre "Sauerei" wegräumen. Geschrieben von Martin S. Wenn der gute Mann sich Hilfe in der Nachbarschaft geholt hätte wäre das ganze in 10 minuten erledigt gewesen aber so ist es einfach im Zusammenhang mit der Gesamtlage und die ich bitte zu berücksichtigen nur zum Kopfschütteln. Es wäre für die komplette teilnehmende Mannschaft zunächst eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, eine PSA zu beschaffen und noch vieles mehr, macht das wirklich Sinn? Warum soll sich das ein Privatmann antuen, wenn er einfach den Verursacher freundlich bitten kann, seinen Dreck wieder zu beseitigen? Geschrieben von Martin S. Ich weiß ja nicht wieviel Einsatzstellen die betroffenen Kollegen/innen schon hinter sich und vor sicht hatten. Aber mal Hand auf´s Herz nach einigen Stunden ständig die Konzentration beim Arbeiten hochhalten ganz ehrlich da denkste bei sowas nimmer so weit. Da stellste das Ding auf und aus dem Weg und gut weil du zur nächsten Einsatzstelle musst. Der Anwalt hat nicht auf sofortige Beseitigung bestanden, sondern eine ausreichend lange Frist gesetzt. Das sollte doch in Zusammenhang mit einem anderen Einsatzauftrag in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich sein, oder? Geschrieben von Martin S. Ganz ehrlich eine Meldung an die Kollegen, dass man das nicht so gut fand mit dem Klo in der Einfahrt aber es geregelt ist weil man es mit den Nachbarn entsprechend weggestellt hat, wäre Hinweis genug gewesen. Und wenn wir schon juristisch werden, müsste er eigentlich den Baustellenbetreiber wegen ungenügender Sicherung von Einrichtungen angehen oder (uupss hab ich da jemand auf ne Idee gebracht duckundrenn)? Da ich schon gezeigt habe, dass das Hand anlegen als Privatmann eine schlechte Idee ist, erübrigt sich der Rest. Der Baustellenbetreiber könnte argumentieren, dass das Unwetter unerwartet außergewöhnlich heftig war. Insgesamt mein Vorschlag zur gütlichen Einigung: Da fährt eine Mannschaft hin und räumt das Ding weg. Dann klingeln die mit einem Blumenstrauß in der Hand beim Anwalt und entschuldigen sich persönlich, das ganze schön sauber dokumentiert mit Digicam und Pressemitteilung. Dann hat der Anwalt nur noch die Möglichkeit nix zu machen oder das THW ein mal zum Grillen einzuladen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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