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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikEinsatz zurück
ThemaTHW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt    # 46 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen790548
Datum18.06.2014 13:29      MSG-Nr: [ 790548 ]9551 x gelesen

Geschrieben von Thomas E.Das THW hat es auf dem Weg zu einem Einsatz von der Straße geräumt und hat damit entsprechend FSHG gehandelt.

Das habe ich nicht bestritten.

Geschrieben von Thomas E.Wenn er das wirklich getan hat, dann ist das eine Aufforderung zum Diebstahl. Das Dixi gehört nicht dem THW und hat es auch nicht gemietet. Sollte dem Anwalt auch klar sein.

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es Diebstahl sein soll, wenn das THW das Baustellen-WC aus der Einfahrt des Anwaltes herausholt und wieder dort hin stellt (gemeint ist die Baustelle, nicht die Mitte der Straße), wo es vorher gestanden hat.

Geschrieben von Thomas E.Das ist Geschäftsführung ohne Auftrag. Es sei denn der Anwalt beauftragt das THW, dann kann das THW ihm auch eine Rechnung schicken.

So oder so ähnlich mit ein paar Fachworten mehr, würde auch meine schriftliche Antwort ausfallen, oder noch kürzer ihn an die entsprechende Behörde der Stadt als verantwortlich für den Einsatz verweisen.


Ich bin mir unabhängig von der juristischen Einschätzung sehr sehr sicher, dass es für das THW möglich und zumutbar ist, das Klo zu beseitigen. Und wenn ich da der Geschädigte wäre, dann würde ich mich sehr über die Gelegenheit freuen, diese schriftlichen Antworten (Ausreden) sehr pressewirksam gegen das THW einzusetzen. Die Bild freut sich immer über einen Lückenfüller für das Sommerloch. Zur Not hole ich meine 72 Jahre alte Mutter und setze die mit ihrem Rollator vor das WC, Überschrift "72jährige soll Klo beseitigen, THW hat wochenlang keine Lust dazu".

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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