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Technisches Hilfswerk
RubrikEinsatz zurück
ThemaTHW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt46 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg790552
Datum18.06.2014 14:05      MSG-Nr: [ 790552 ]8689 x gelesen

hallo,

Klar hat der Anwalt einen Anspruch auf Beseitigung. Aber das THW ist da der falsche Ansprechpartner.

richtig wäre da meiner Ansicht nach:

- der Eigentümer (= Verleihfirma)
- der Besitzer ( = Nutzer / Baufirma )

wenn sich da nichts tut dann:

- die Stadt

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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THW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt