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RubrikEinsatz zurück
ThemaTHW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt46 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790615
Datum19.06.2014 12:30      MSG-Nr: [ 790615 ]7193 x gelesen

Geschrieben von Stefan S.Der taktische Zweck einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist eher, die öffentliche Verwaltung auf mögliche Mißstände hinzuweisen und dies am konkreten Beispiel prüfen zu lassen.Und genau das ist es, weshalb ich die Vorgehensweise hier so bescheuert finde und das Thema gerne ins lachhafte verreiße. Denn es handelt sich hier nach den Infos des Berichts um so eine dermaßen alberne Lappalie, für die ein Mittel wie die Dienstaufsichtsbeschwerde, gerade wg. 3F, einfach lachhaft ist.
Und eben wg. 3F habe ich auch große Zweifel, dass der gewählte Weg der von dir angesprochenen rechtl. Prüfung für zukünftige Arbeitsweisen dienlich ist. "Genaue Untersuchung und schriftlicher Bericht" werden in so einem Fall genau die Qualität aufweisen, wie das anstoßende Schreiben. Und das ist vielleicht auch gar nicht mal das schlimmste, denn wäre es anders, und jede Dienstaufsichtsbeschwerde würde so detailiert bearbeitet, würde sich das Querulantentum, was es neben den sicher auch vorkommenden sinnvollen und berechtigten Anfragen und Hinweisen nunmal auch gibt, die Hände reiben. Und unser Verwaltungsapparat entsprechend wachsen oder einschlafen.

Würde der Anwalt wirkliche rechtliche Prüfungen veranlassen wollen, könnte er dies auf anderen Wegen sinnvoller machen. Auch gerne noch zu einer Zeit, wenn das gröbste an Aufräumarbeiten dort gelaufen ist. Wenn man die Meldungen so verfolgt, ist auch heute noch genug Arbeit vorhanden.
Und selbst wenn der Anwalt meine Lieblingslösung in dem Fall gewählt hätte, nämlich einfach mal kurz das Gespräch suchen, persönlich oder telefonisch, hätte sein Bestreben, wenn es wirklich das Hinterfragen eines möglichen Mißstandes ist, deutlich mehr Akzeptanz und Erfolg hervorgebracht, als die Dienstaufsichtsbeschwerde. Die hat ihren Ruf der "3F" ja nicht von ungefähr.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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