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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | oha :-() - Anonyme Anzeige gegen Göppinger Feuerwehr | 12 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 790655 | ||
Datum | 20.06.2014 12:42 MSG-Nr: [ 790655 ] | 5105 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Wobei die erste Hürde die Ermittlung des Internetanschlusses über die die Strafanzeige beim Internetportal des Landeskriminalamts erstattet wurde ist. Da sollte ein Richter prüfen ob es überhaupt einen ausreichenden Verdacht gibt um die Daten beim Internetprovider anzufordern. Da müssen die sich dann auch schnell beeilen. Üblicherweise ist das nach 7 Tagen in der Regel gar nicht mehr möglich Wobei ich stark annehme das das LKA diesbezüglich einen Teufel tun wird. Diese Möglichkeit anonym Anzeige zu erstatten soll ja gerade AE's die sich vor Repressalien fürchten dazu bringen Dinge anzuzeigen die ihnen sonst zu heikel wären. Und wenn dann bekannt werden würde das das LKA wegen sowas über den Provider den AE herausfiltern würde...,...dann könnten sie das Ding auch gleich zumachen.... Gruß Andi | ||||
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