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Thema | Kommunalpolitiker stellt Freiwillige Feuerwehr (Alsfeld) in Frage ![]() | 38 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 791039 | ||
Datum | 26.06.2014 13:48 MSG-Nr: [ 791039 ] | 7297 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. Damit soll dann die sachliche Notwendigkeit sichergestellt werden. Das kann zu Einsparungen gegen die FW führen, aber auch weit über die Forderungen der FW hinaus gehen.Diese "sachliche Notwendigkeit" bringt dann mitunter VRW als innerstädtische Vorausfahrzeuge, die Errichtung neuer Wachen mit Gründung neuer Einheiten (oder alternativ Aufteilung von bestehenden), die Anschaffung einer zusätzlichen DLK für 24000 Ew. (nicht ganz billig) usw. Und in den fertigen, gerne auch in kleinen Gemeinden schon für fünfstellige Sümmchen erstellten Brandschutzbedarfsplänen lesen die Kommunalpolitiker dann (überspitzt) auf den ersten Seiten unter "Aufgaben der Feuerwehr", dass die Feuerwehr zum Löschen und Retten da ist, und unter "Gefährdungspotential" erfahren sie, welche Orte/Ortsteile überhaupt zu ihrer Kommune gehören (ist ja nie verkehrt, das zu wissen), welche Altersheime, Schulen und Kliniken es so gibt (und Überraschung - das sind die gleichen die man jetzt erwartet hätte), und welche größeren Gewerbesteuerzahler äh Betriebe die Kommune so vorzuweisen hat. Danach wird, obwohl die Entscheidungsträger regelmäßig in beinahe jeder Bausache und vielen Beschlüssen über den örtl. Wasserversorger etwas über die Löschwasserversorgung erfahren haben, diese natürlich auch nochmal im Brandschutzbedarfsplan in aller Breite zusammengefasst, und eine Tabelle mit den aktuellen Einwohnerzahlen darf auch nicht fehlen. So mit unzähligen neuen und unverzichtbaren Infos gefüttert, gelangt der Kommunalpolitiker dann natürlich voll konzentriert und motiviert in den hinteren Teil des Brandschutzbedarfsplans, wo je nach Bundesland noch ein wenig über verschiedene Hilfsfristen und Zielerreichungsgrade philosophiert wird (Motto: "Bei 7 Mio Investitionen und Zuzug von 126 fertig ausgebildeten Einsatzkräften könnten wir die 17 Einwohner im Ortsteil Hinteroberniederweiler 40 Sekunden früher erreichen"), oder es geht gleich in die mehrjährige Beschaffungsplanung. Die wiederum dem ein oder anderen Kommunalpolitiker, der eisern im interessierten Lesefluß geblieben ist, allerdings auch irgendwie bekannt vorkommt, schließlich hängt sowas jedes Jahr hinten dran am Haushaltsplan. Und wenn dann 2 oder 3 Jahre später die bedarfsplangerechte Beschaffung eines Fahrzeuges erfolgen soll, freut sich der gerne lesende Lokalpolitiker erneut, denn im Vergabebeschluss wird auf 3-4 Seiten ausführlich dargestellt, wieso das ursprünglich geplante Fahrzeug nicht mehr genormt ist und bezuschusst wird, und wie es stattdessen nun laufen soll. Ja, ich weiß, es geht auch anders. Sowohl mit teils vorgeschriebenen Pflichtinhalten und externen Gutachtern, allerdings schaffen viele auch ohne gesetzliche Vorgaben, auch "intern" erstellt, sinnvolle Vorausplanung und ehrliche Sachstandsberichte miteinander zu verbinden. Aber allgemein wird letzteres gerne auch eher "intern" bleiben, findet also für Außenstehende nicht unbedingt erkennbar statt, und das einzig wahre, was man schließlich immer wieder als Lösung der Probleme der Feuerwehrwelt feiert, sind dann die externen Brandschutzgutachten. Wenn es so einfach wäre... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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