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Thema | Hausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten | 35 Beiträge | ||
Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 791320 | ||
Datum | 03.07.2014 21:45 MSG-Nr: [ 791320 ] | 10973 x gelesen | ||
Hallo Martin ! Naja, ich meine wie ist die Rechtslage? Oder wer entscheidet ob der Hausnotrufdienst das macht oder die Feuerwehr? Und was ist wenn der Schlüssel beim Eintreffen des "Blaulichtfahrenden Schlüsselbringers" von Innen steckt und nun doch die Feuerwehr anrücken muss? Und wieder mein "sicher von allen hier" geliebter Sarkasmus: Oder kommt dann erst der Schlüsseldienst und versucht das Schloss auszubohren bevor man die Feuerwehr holt. Interessiert mich wirklich. Grüße nach Dinslaken PS: Bin übrigens öfter in Deiner Stadt, habe ganz in der Nähe der Wache Freunde am Augustaplatz zu wohnen. www.feuerwehr-kleinmachnow.de | ||||
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