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RubrikSonstiges zurück
ThemaHausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten35 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791352
Datum04.07.2014 18:34      MSG-Nr: [ 791352 ]8026 x gelesen

Geschrieben von Mario G. Nun bitte ich mal etwas zynisch
die geneigten Juristen,
oder die einen Juristen kennen,
oder die jemanden kennen der einen Juristen kennt mir das mal rechtlich ins richtige Licht zu rücken!
Ins richtige Licht? Na, das ist doch einfach: Blaulicht!

Die Hintergründe dieser Hausnotrufsondersignalfahrten kenne ich nicht, aber ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, dass die tatsächliche Gegebenheit der Voraussetzungen von 35/38 schon fürs erste LF der FW schwer einzuschätzen ist. Wenn wir jetzt mal ganz frech oder zynisch (oder rein juristisch) die 101%ige Sondersignalanwendung prüfen, schrauben wir dann nicht lieber mal generell die Tröten und Lichter ab von z.B.
sowas,
dem hier,
dem,
dem Zugfahrzeug von denen oder
je nach Weltanschauung auch dem?
Nach den Pfingsunwettern in z.B. Düsseldorf und Essen sind Tage später noch zig SoSi-Fahrten durch diese Städte wegen Unwetterschäden veranstaltet worden. Mit 35/38 wirst du das überwiegend auch schwer begründen können, aber ohne SoSi würden die in vielen Fällen auch heute noch da in den Staus vor umgefallenen Bäumen stehen, weil so eine kleine leuchttrötende Argumentationsunterstützung an gewissen Fahrzeugen in gewissen Situationen dann doch noch irgendwie sinnvoll ist. Da wäre man doch schön blöd, diese nicht zu nutzen. Andere Organisationen scheinen das ähnlich zu sehen. Es gibt schon einige SoSi-Fahrten in Deutschland, wo sich der Jurist schüttelt, der Blaulichtfetischist freut und der GMVist irgendwo dazwischen die Wahrheit vermutet. Klar gibt es auch Beispiele wo vielleicht alle drei sich zusammen eher schütteln, weil irgendwo sollte man schon noch Grenzen haben. Bei den (möglichen) Tätigkeiten eines Hausnotrufes, in manchen bei Youtubevideos zu bewundernden innerstädtischen Verkehrslagen, halte ich SoSi nicht für die dümmste Idee. Trotz 35/38.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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