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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Keine Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei Stellenbesetzung? :-( | 60 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 791427 | ||
| Datum | 07.07.2014 21:28 MSG-Nr: [ 791427 ] | 10314 x gelesen | ||
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Das sind für mich noch keine offenen Forderungen mit entsprechender Wortwahl von Kommunen, das ist Bitten, Betteln und Flehen von übergeordneten Interessenvertretungen. Das Plakat passt ja wunderbar dazu: "Nur weil die Arbeitgeber Verständnis haben..." Die Worte, die ich dagegen im Kopf habe, würden voraussetzen, dass die Ordnungswidrigkeitsvorschriften im Brandschutzrecht eine verweigerte Freistellung zum Tatbestand hätten, mit entsprechender Durchsetzung. Oder das eine Kommune bei den wirtschaftlichen Aktivitäten, wo es möglich ist, sich die Auftragnehmer auszusuchen, mal frei heraus sagt "Du liebe Firma XY stellst keine Feuerwehrleute frei, daher geht dieser Auftrag an wen anders." "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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