Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Berlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden | 34 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 791504 |
Datum | 09.07.2014 22:02 MSG-Nr: [ 791504 ] | 5527 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Volker C.Welche Befugnisse hat der? Wer erstellt den den Dienstplan?
Hier bei uns: Der Dienstplan/ Übungsplan wird nach Themen Wünschen+ Anregungen von einem GF( in enger Abstimmung mit Lözgf) erstellt, im Vorstand beraten und dann dem Amtsleiter/ Abteilungsleiter FF zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Ohne zu verstehen, was die Erstellung des Dienstplans konkret mit den Aufwandsentschädigungen zu tun hat, scheint mir die Beratung des Dienstplans durch den Vorstand (des Fördervereins?) doch eine diskussionswürdige Vermengung von Kompetenzen zu sein. Dies ist doch eher eine originäre Aufgabe des Löschzugführers (der bei euch die Entsprechung eines Wehrführers sein dürfte).
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