Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Patiententransport 4 Tragen-KTW | 9 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 792028 |
Datum | 18.07.2014 15:56 MSG-Nr: [ 792028 ] | 3096 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von André P.Ich habe gehört, dass mit den 4-Tragen KTW des Bundes nur noch der Transport von 2 liegenden Patienten erlaubt ist, also nicht mehr alle 4 Tragen genutzt werden dürfen. Was ist da dran? Hat da vielleicht jemand eine Quelle für?
Also mein Wissenstand (von 2010!) ist, daß die KTW falls sie eingesetzt werden nur noch auf Bundeswehrgelände (Militärischer Sicherheitsbereich bzw. Militärischer Bereich) zum Patiententransport dienen und dann an der Ein-/Ausfahrt an den "zivilen" Rettungsdienst übergeben wird. Begründet wurde dies damit, daß durch geänderte Regelungen die KTW nicht mehr den Anforderungen entsprechen und deswegen außerhalb von Bundeswehrgelände nicht mehr als KTW eingesetzt werden dürfen.
Würde mich auch nicht wundern wenn dies so stimmt, denn obwohl man ja oft auf Ausnahmeregelungen zurückgreifen könnte unterwirft man sich nahezu komplett zivilen Regelungen. Besonders auffällig ist dies z.B. im Hubschrauber- und Luftfahrzeugeinsatz, bei denen auch in Afghanistan lange Zeit komplett nach "Friedensregelungen" wie im zivilen Bereich geflogen wurde.
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