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Thema | Änderung des Schornsteinfegergesetzes 2013 - Auswirkungen auf die Feuerwehr? - war: Kaminbrand: ... | 17 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 793070 | ||
Datum | 03.08.2014 22:05 MSG-Nr: [ 793070 ] | 3106 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan K. Betreung der FW beim Schornsteinbrand in der Akutphase ist m.E. keine hoheitliche Tätigkeit, das ginge also nur über Amtshilfe .... Wenn der Schornsteinfeger in dem Bereich nicht hoheitlich tätig wird, kann er doch auch keine Amtshilfe leisten (müssen)? Da würde ich eher sagen: die Feuerwehr beauftragt einen Handwerker, der sie an einer E-Stelle unterstützen soll. Was natürlich die Frage nach den Kosten aufwirft: IMNSHO wird der Handwerker hier seine Tätigkeit der Feuerwehr in Rechnung stellen und diese kann die Kosten nicht an den Objekteigentümer weiterreichen. | ||||
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