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RubrikAtemschutz zurück
ThemaFlaschen ohne TÜV erlaubt?8 Beiträge
AutorStef8an 8S., Brugg / Aargau793167
Datum05.08.2014 16:31      MSG-Nr: [ 793167 ]2406 x gelesen

Volle Flaschen dürfen noch während 2 Jahre eingesetzt werden, danach muss die Flasche zur Prüfstelle.
Abgelaufene Flaschen dürfen nicht mehr befüllt werden (Handhabung in der Schweiz).

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Flaschen ohne TÜV erlaubt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt