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Thema | Änderung des Schornsteinfegergesetzes 2013 - Auswirkungen auf die Feuerwehr? - war: Kaminbrand: ... | 17 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 793261 | ||
Datum | 07.08.2014 07:50 MSG-Nr: [ 793261 ] | 2335 x gelesen | ||
Meine wenigkeit war in den letzten 30 Jahren bei etlichen Schornsteinbränden und bei hunderten gewollten Ausbrennarbeiten dabei. Für mich gibt es da keine Diskusion zur Einsatzstelle muss ein Schornsteinfeger/in. Sowie zu einem Gefahrgutunfall ein Fachberater Chemie gehört. Ausnahme wenn entsprechende Fachkräfte in der Feuerwehr selbst vorhanden sind. Bei allen Einsätzen Auswärz, zu denen Ich zur Feuerwehr hinzugerufen wurde waren die sehr glücklich mich zu sehen. Habe mich vor zwei Jahren einmal geärgert, den zuständigen Schornsteinfeger hat die Leitstelle nicht erreicht, Mein Mitarbeiter und ich fahren 30 km an. An der Einsatzstelle waren zwei Schornsteinfegermeister als Angehörige der Feuerwehr. Der Kommentar " es muss doch ein bevollmächtigter Schornsteinfeger an die Brandstelle". mfg Peter wie immer meine private Meinung | ||||
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