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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Hochwassereinsatz: Kameraden fühlen sich von Gaffern verschaukelt | 23 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 793444 | ||
| Datum | 08.08.2014 17:52 MSG-Nr: [ 793444 ] | 4570 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. Aber zumindest in meinem Heimatbundesland würde ich als Besitzer die betroffene Feuerwehr anzeigen:Klar, anzeigen geht immer. Da ist aber zum einen § 2 Abs. 3, zum anderen die Frage, inwiefern denn die Hilfe überhaupt möglich ist. Wenn die Feuerwehr dort parallel andere Baustellen/Arbeiten hatte z.B.. Reduziert auf die reine Aufgabenbeschreibung nach Abs. 1 würde das nämlich bedeuten, wenn jemand in der lebensbedrohlichen Lage verstirbt, hat die Feuerwehr zwangsläufig rechtswidrig gehandelt - dass das so einfach nicht ist, da werden wir uns einig sein ;-) Geschrieben von Thorsten H. Und es gibt keine Klausel, dass der Besitzer mithelfen muss§ 30? Aber auch abseits des geschriebenen Rechts: Eine "gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde" würde Hilfe leisten, und derjenige, der diese Hilfe geleistet bekommt, ist frei von jeglicher Mitwirkungspflicht - das würden die meisten Richter so vermutlich nicht stehen lassen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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