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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Hochwassereinsatz: Kameraden fühlen sich von Gaffern verschaukelt | 23 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 793449 | ||
| Datum | 08.08.2014 18:40 MSG-Nr: [ 793449 ] | 4444 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sebastian K. Klar, anzeigen geht immer. Da ist aber zum einen § 2 Abs. 3, zum anderen die Frage, inwiefern denn die Hilfe überhaupt möglich ist. Wenn die Feuerwehr dort parallel andere Baustellen/Arbeiten hatte z.B.. Reduziert auf die reine Aufgabenbeschreibung nach Abs. 1 würde das nämlich bedeuten, wenn jemand in der lebensbedrohlichen Lage verstirbt, hat die Feuerwehr zwangsläufig rechtswidrig gehandelt - dass das so einfach nicht ist, da werden wir uns einig sein ;-) Steht nirgendwo so und habe ich auch nicht behauptet. Aber keine Hilfe zu leisten das ist rechtswiedrig. Und ich würde mal behaupten, die Rettung von Tieren kann ich nur ablehnen, wenn ich dadurch selbst in Gefahr komme, oder dadurch bedrohte Menschen (Paralelleinsatz) nicht retten könnte. Abgesehen davon gehe ich von dem Bericht davon aus, dass es nicht darum ging, dass eine Hilfe nicht möglich war, oder ohne zutun des Besitzers nicht möglich war, sondern dass hier "eine Lehre erteilt werden sollte". Und dafür ist die Feuerwehr nun mal nicht da. Wir sind kein Richter, kein Staatsanwalt und keine Polizei Geschrieben von Sebastian K. § 30? Ja, ich kann Ihn zur Mithilfe verpflichten, aber wenn er das nicht tut, verhält er sich rechtswiedrig. Damit hat die FW weder juristisch noch moralisch das Recht ebenso rechtswiedrig zu handeln. Geschrieben von Sebastian K. Aber auch abseits des geschriebenen Rechts: Eine "gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde" würde Hilfe leisten, und derjenige, der diese Hilfe geleistet bekommt, ist frei von jeglicher Mitwirkungspflicht - das würden die meisten Richter so vermutlich nicht stehen lassen. Ich weiss nicht welcher Richter es durchgehen lassen würde, wenn die FW bewusst nicht hilft und ein Tier dadurch umkommt? Das würde spätestens in höheren Instanzen kassiert, davon bin ich überzeugt. Unabhängig davon finde ich es moralisch mehr als fragwürdig sich als Feuerwehr so zu verhalten. Wir sollten uns nicht anmassen zu entscheiden, wer es verdient hat gerettet zu werden, oder welches Tier es verdient hat gerettet zu werden. Dafür habe ich, ganz abgesehen von der juristischen Fragestellung, keinerlei Verständnis. Dann denjenigen hinterher anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung oder ne Rechnung stellen oder wegen Behinderung der FW anzeigen, aber nicht die Tiere sterben lassen. Auch wenn es "blos" Hühner sind. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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