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RubrikEinsatz zurück
ThemaHochwassereinsatz: Kameraden fühlen sich von Gaffern verschaukelt23 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Fürth / Bayern793458
Datum08.08.2014 19:51      MSG-Nr: [ 793458 ]4311 x gelesen

Geschrieben von Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg "§ 2 Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat

1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
"

Geschrieben von Thorsten H.Und es gibt keine Klausel, dass der Besitzer mithelfen muss, oder die FW für "A...löcher" oder Leute die sich nicht adäquat verhalten keine Hilfe zu leisten hat.

Hat man das eigentlich schonmal diskutiert, was juristisch unter "Hilfe" verstanden wird?
Wenn man sich die Erläuterungen im Duden und bei Wiktionary ansieht, dann wird der Begriff mit "Unterstützung" erläutert.
Und nach meinem Verständnis kann Unterstützung nicht heißen, dass ich jemandem die Arbeit abnehme, weil der vielleicht gerade zu bequem, nicht motiviert, oder aus anderen unwichtigen Gründen dazu nicht in der Lage ist.

Gruß
Christian

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