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RubrikEinsatz zurück
ThemaHochwassereinsatz: Kameraden fühlen sich von Gaffern verschaukelt23 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW793509
Datum09.08.2014 13:39      MSG-Nr: [ 793509 ]4033 x gelesen

Geschrieben von Michael B.Mit §30 Abs. 2 "(2) Jede über 18 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem Technischen Einsatzleiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt würden abgelehnt werden."kann der Eigentümer sicher zur Mithilfe herangezogen werden. Man muss nur wollen.

Ist halt nur die Frage, ob man sich das antun will. Meine Tochter macht das so, das Sie sich erst 10 Mal Bitten lässt, dann so umständlich wie möglich erscheint. Pauschal keine Ahnung hat und auch einfachste Handgriffe ausführlich erklärt bekommen möchte um dann die Aufgabe so zu erledigen, das man es dann doch wieder abreißt und selbst neu macht. Aber die ist 13 und es wird doch schon wieder besser damit.

Wenn ich dann die Aufgabe bekomme so einen spätpubertierenden Mitmenschen zu erziehen bin ich wohl eher Sozialpädagoge oder Richter. Will ich beides nicht sein, halte ich mich fern solange es geht.

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