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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?17 Beiträge
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland793767
Datum14.08.2014 18:04      MSG-Nr: [ 793767 ]4244 x gelesen

Geschrieben von Bernd L.Steht der Feuerwehrmann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Greift vielleicht sogar die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen?

Nein, leider nicht. Eine Innere Erkrankung wie der plötzliche Herzstillstand stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Also selbst bei einem Feuerwehr Einsatz wäre er in diesem Sinne nicht versichert gewesen. Da müsste oder muss die Gemeinde eine Extra-Versicherung abschliessen, um Innere Erkrankungen im Einsatz abzuschliessen. Diese Versicherungen kenne ich nicht.
Hier handelt es sich lediglich um die Verkettung unglücklicher Umstände und die Aufregung hat dann ihren Teil beigetragen.
Vielleicht gibt es irgendwo so eine Art "Opferschutz" Fond oder Verein, mit der Möglichkeit, Ersthelfern mit körperlichen Schäden (besser oder korrekter: Erkrankungen) au helfen. Dort könnte man um Hilfe ersuchen.

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