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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 793767 | ||
Datum | 14.08.2014 18:04 MSG-Nr: [ 793767 ] | 4244 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernd L. Steht der Feuerwehrmann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Greift vielleicht sogar die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen? Nein, leider nicht. Eine Innere Erkrankung wie der plötzliche Herzstillstand stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Also selbst bei einem Feuerwehr Einsatz wäre er in diesem Sinne nicht versichert gewesen. Da müsste oder muss die Gemeinde eine Extra-Versicherung abschliessen, um Innere Erkrankungen im Einsatz abzuschliessen. Diese Versicherungen kenne ich nicht. Hier handelt es sich lediglich um die Verkettung unglücklicher Umstände und die Aufregung hat dann ihren Teil beigetragen. Vielleicht gibt es irgendwo so eine Art "Opferschutz" Fond oder Verein, mit der Möglichkeit, Ersthelfern mit körperlichen Schäden (besser oder korrekter: Erkrankungen) au helfen. Dort könnte man um Hilfe ersuchen. | ||||
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