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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 793793 | ||
Datum | 15.08.2014 09:42 MSG-Nr: [ 793793 ] | 3574 x gelesen | ||
Glückauf! Für alle Interessierten: Die FUK und der GUV haben nach erster telefonischer Einschätzung festgestellt, dass vermutlich aufgrund der "inneren Ursache" kein Unfall anzunehmen ist. Beide Unfallversicherungsträger erhalten am Montag umfassende schriftliche Meldungen. Eine wohlwollende Prüfung vom GUV wurde mir zugesagt. An dieser Stelle möchte ich mich für die Tipps herzlich bedanken. Beste Wünsche Bernd Lenz | ||||
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