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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 794122 | ||
Datum | 21.08.2014 11:41 MSG-Nr: [ 794122 ] | 3001 x gelesen | ||
Geschrieben von Olicia T. Denn der Schutz ist nur während der Arbeitszeit gültig. Arbeitsunterbrechungen wie Raucherpasuen, Toilettengänge sind grundsätzlich nicht versicherbar... Hallo Hier völlig irrelevant. Es ging um einen Ersthelfer und der steht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: Sozialgesetzbuch 7 § 1 Satz 13a. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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