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Brandmeldeanlage
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBMA bei Discounter11 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW794247
Datum24.08.2014 22:34      MSG-Nr: [ 794247 ]3112 x gelesen

Geschrieben von Henning K. Im Gegensatz zur 'echten' BMA ist laut FSHG in diesem Fall zwar nicht der Objekteigentümer sondern der Sicherheitsdienst Gebührenschuldner, aber der wird sich das Geld doch bestimmt per vertraglicher Regelung vom Objekteigentümer zurückholen...
So kann man §41 Abs 2 Nummer 7 FSHG lesen.
Geschrieben von FSHG NRW §41 (2) 7. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat,


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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