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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrzeug zu hoch und zu schwer | 52 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 794806 | ||
Datum | 03.09.2014 10:49 MSG-Nr: [ 794806 ] | 12158 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Darf man ein mit Fördermitteln beschafftes Fahrzeug nicht nachträglich mit eigenen Mitteln aufrüsten wenn dabei sein ursprünglicher Einsatzzweck erhalten bleibt ? Während der Zuschußbindefrist hat der Zuschußgeber ein Mitspracherecht. Im Allgemeinen darf nur verändert werden, was auch schon bei Bewilligung des Zuschusses diesen nicht gefährdet hätte. Klassiker ist folgender: Ein Fahrzeug wird nach Norm beschafft, ist auf ein gewisses zul. Gesamtgewicht normkonform abgelastet, kann aber eigentlich technisch mehr. Zuschuss gibt's aber nur bei Normeinhaltung. Nach Indienststellung wird aufgelastet. Bekommt das der Zuschußgeber mit, kann er i.d.R. den Zuschuß zurückfordern, da das Fahrzeug nicht zuschußkonform eingesetzt wird. Der Einsatzzweck wird sich dadurch sicher nicht geändert haben. Gruß, Michael | ||||
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