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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFahrzeug zu hoch und zu schwer52 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz794809
Datum03.09.2014 11:20      MSG-Nr: [ 794809 ]11893 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Klaus S.Ist so was schon mal von einem Zuschußgeber gemacht worden ,jetzt aber das Geld zurück aus deinen oben genannten Gründen ?

Weiß jetzt nicht an konkreten Beispielen. Das hängt auch sicher von der Zuschußpraxis und deren Überwachung ab, auch kommt es manchmal darauf an, ob ein Fahrzeug von vornherein nicht zuschußkonform beschafft wurde oder ob es nachträglich verändert war (Beispiel Auflastung), was man evtl. bei Zuschußrückforderung auch wieder rückgängig machen könnte. In RLP wird m.W. bei Überprüfungen des Geräteprüfdienst des Landes auch auf solche Dinge geachtet.

Gruß,
Michael

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