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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrzeug zu hoch und zu schwer | 52 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 794809 | ||
Datum | 03.09.2014 11:20 MSG-Nr: [ 794809 ] | 11893 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Klaus S. Ist so was schon mal von einem Zuschußgeber gemacht worden ,jetzt aber das Geld zurück aus deinen oben genannten Gründen ? Weiß jetzt nicht an konkreten Beispielen. Das hängt auch sicher von der Zuschußpraxis und deren Überwachung ab, auch kommt es manchmal darauf an, ob ein Fahrzeug von vornherein nicht zuschußkonform beschafft wurde oder ob es nachträglich verändert war (Beispiel Auflastung), was man evtl. bei Zuschußrückforderung auch wieder rückgängig machen könnte. In RLP wird m.W. bei Überprüfungen des Geräteprüfdienst des Landes auch auf solche Dinge geachtet. Gruß, Michael | ||||
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