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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Sprungretter im Löschzug (2 HLF's) | 48 Beiträge | ||
| Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 795258 | ||
| Datum | 11.09.2014 14:32 MSG-Nr: [ 795258 ] | 12520 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver S. Meiner Meinung nach kann von der Beladung nach Tabelle 1 abgewichen werden, wenn ein vergleichbares Gerät in absehbarer Zeit (also z.B. im Löschzug) nachgeführt wird. Dann kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen und wird sie vermutlich auch bekommen. Und was ist, wenn das Fahrzeug ausfällt, welches die Beladung eigentlich mitbringen soll? Man kann ja durchaus ohne Redundanz planen bei manchen Ausrüstungsgegenständen, dann muss man sie aber zumindest jederzeit transportieren können. Würde bedeuten, zumindest auf beiden (H)LF die Möglichkeit der Unterbringung zu haben. Verlastet ist er dann logischerweise auf dem Fahrzeug, welches im Brandfall als erstes fährt. Wobei... würdest du einen Rettungssatz vom HLF oder RW "weglassen", nur weil du beide Fahrzeuge im Rüstzug zur Verfügung hat? Nur mal so als Denkanstoß, wie das in anderen Bereichen der Feuerwehr normalerweise gehandhabt wird. | ||||
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